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Shiatsu Österreichischer Dachverband

Die ordentliche Generalversammlung des ÖDS findet jährlich statt und wird vom Vorstand einberufen.

Alle Mitglieder werden 2 Wochen vor der GV eingeladen. Der Termin wird den Mitgliedern 6 Wochen vorher bekannt gegeben.

Anträge zur Generalversammlung sind 4 Wochen vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.

Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder (PraktikerInnen). Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Die Ausübung des Stimmrechtes ist maximal für zwei übertragende Mitglieder möglich.

Mehr Info gibt es in den Statuten.


Nächste Generalversammlung findet

am 19. November 2013 um 18:30 Uhr statt.  

Veranstaltungsort: wird rechtzeitig bekannt gegeben.