Abschlussprüfung mit Beisitz des ÖDS
Im Rahmen der Ausbildung an einer vom ÖDS anerkannten Shiatsu-Schule findet eine Abschluss-Prüfung mit einer/m vom Dachverband anerkannten BeisitzerIn statt
Prüfungsgebühr
Für den Prüfungsbeisitz wird eine Gebühr von 90 € (!ab 1.1.2013: € 110,-) eingehoben. Wenn die/der SchülerIn 2 Jahre vor der Prüfung durchgehend Mitglied im Dachverband war, wird die Prüfungsgebühr erlassen.
Wird diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen, kann der/die PraktikerIn um das Dachverbands-Diplom "Qualified Practitioner" ansuchen.
Diplomansuchen
Der/die PraktikerIn schickt eine Kopie des Schuldiploms ODER die Bestätigung der Schule über die erfüllten Ausbildungsinhalte UND Kopien der Kursbestätigungen von Erste Hilfe und Hygiene mit dem Ansuchen an das Sekretariat.
Achtung: Erste Hilfe- und Hygiene-Kurse dürfen nicht länger als 2 Jahre vor Beginn der Shiatsu-Ausbildung an der Shiatsu-Schule zurückliegen, um sie für die Ausbildung anrechnen zu können.
Antragsformular für das Dachverbands-Diplom - PDF-Datei
Antragsformular für das Dachverbands-Diplom - Word-Datei
Das Diplom und weitere Infos werden dann zugeschickt.
Besondere Regelungen
Für Shiatsu-Ausübende, die nicht den regulären Abschluss einer vom Dachverband anerkannten Schule besitzen, gelten eigene Bestimmungen
- Shiatsu-Ausübende, die ihre Ausbildung an einer vom Dachverband nicht anerkannten Shiatsu-Schule gemacht haben
- Shiatsu-Ausübende aus dem Ausland
- Shiatsu-Ausübende, die auf Grund eines Konfliktes um eine kommissionelle Prüfung ansuchen
- Shiatsu-Ausübende, die ihre Ausbildung vor dem 1. 1. 1994 beendet haben
- Shiatsu-Ausübende, die ihre Ausbildung nach dem 1. 1. 1994 und vor dem 30. 6. 1999 beendet haben





