Kriterien für die Anerkennung neuer Shiatsu-Schulen
Österreichischer Dachverband für Shiatsu, beschlossen in der Vorstands-Sitzung am 24. März 2004
Anerkennung einer Shiatsu-Schule als "Shiatsu-Schule im Österreichischen Dachverband für Shiatsu" (und damit für die Zuerkennung des Prädikats "gemäß den Kriterien/Richtlinien des ÖDS")
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Erfüllung der Kriterien der Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2003 (Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 68/2003) und der erweiterten Ausbildungsrichtlinien des ÖDS (Ausbildungsinhalte in ihrer aktuellen Fassung vom März 2003). Die Überprüfung erfolgt an Hand einer detaillierten, auch nach Stunden aufgegliederten Aufstellung der Lehrinhalte.
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Die Ausbildung muss durch eine vom ÖDS anerkannte SchulleiterIn geleitet werden (die Anerkennung des SchulleiterInnen-Status durch den ÖDS gemäß den geltenden Kriterien der SchulleiterInnen-Ausbildung muss gegeben sein).
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Der qualifizierte Unterricht im Sinne der Qualitätsstandards des ÖDS muss gegeben sein, wobei mindestens ein Drittel der Shiatsu-relevanten Unterrichtsstunden 1 (mindestens 180 Stunden) von einer/m oder mehreren Unterrichtenden mit SchulleiterInnen-Status (die Anerkennung des SchulleiterInnen-Status durch den ÖDS gemäß den geltenden Kriterien der SchulleiterInnen-Ausbildung muss gegeben sein) und mindestens einem weiteren Drittel der Shiatsu-relevanten Unterrichtsstunden von einer/m Unterrichtenden mit zumindest LehrerInnen-Status (die Anerkennung des LehrerInnen-Status durch den ÖDS gemäß den geltenden Kriterien der LehrererInnen-Ausbildung muss gegeben sein) geleitet werden muss. Der Nachweis erfolgt durch eine detaillierte Darstellung, welche/r Unterrichtende/r welche Ausbildungsteile und -inhalte unterrichtet.
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Erfüllt eine ansuchende Shiatsu-Schule oben angeführte Kriterien und kann sie die Seriosität ihrer Ausbildung glaubhaft machen (zB dadurch, dass die Unterrichtsqualität der AusbildungsleiterIn bekannt ist und die Seriosität und Qualität der Ausbildung nachvollziehbar ist), so kann die Schule durch den Vorstand als "Shiatsu-Schule im Österreichischen Dachverband für Shiatsu" anerkannt werden und kann das Prädikat "gemäß den Kriterien/Richtlinien des ÖDS" führen.
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Erfüllt eine ansuchende Shiatsu-Schule obige Kriterien, kann jedoch die Seriosität ihrer Ausbildung nicht glaubhaft und nachvollziehbar machen (zB weil die Unterrichtsqualität der AusbildungsleiterIn nicht bekannt ist oder auf Grund von Umständen rund um die Schulgründung, die die Seriosität und Qualität der angehenden Schule in Frage stellen), so kann die Schule durch den Vorstand nur als "Schule im Beobachtungsstatus" anerkannt werden. Der Beobachtungsstatus besteht in diesem Fall zumindest bis zum Ende des ersten Ausbildungszyklus und muss von der Schule deutlich und klar ersichtlich (zB in Werbung, Homepage und sonstigen Informationen) nach außen kommuniziert werden.
Nach Ende des festgesetzten Beobachtungszeitraumes kann die Schule – sofern die Ausbildung den Qualitätsstandards des ÖDS entspricht und auch sonstige Kriterien und Richtlinien des ÖDS eingehalten wurden und werden – als "Shiatsu-Schule im Österreichischen Dachverband für Shiatsu" mit der Berechtigung das Prädikat "gemäß den Kriterien/Richtlinien des ÖDS" zu führen, aufgenommen werden.




